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Umweltbildung

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Rote Listen der gefährdeten Tierarten

Rote Listen dokumentieren den Rückgang von Arten und sind als Alarmsignale zu sehen, die auf bedrohte Arten aufmerksam machen sollen. Sie sind unverzichtbare Instrumente des Naturschutz, da sie unter anderem als:

  • Argumentations- und Entscheidungshilfen für umwelt- und raumrelevante Planungen herangezogen werden.
  • Den notwendigen Handlungsbedarf im Naturschutz aufzeigen (Grundlage für Arten- und Biotopschutzmaßnahmen, Artenhilfsprogramme).
  • Auf den Erfolg von Naturschutzmaßnahmen schließen lassen.
  • Künftige Forschungen anregen und
  • Behörden und der Öffentlichkeit als Informationsquelle über die Gefährdungssituation der Arten dienen.

Die aktuelle Rote Liste gefährdeter Tiere Bayerns (2003) löst als insgesamt dritte Fassung die zweite Version aus dem Jahr 1992 ab. Auf Grundlage von Gefährdungsanalysen für 16.000 Tierarten wurden 56 Einzellisten erstellt. 200 Experten haben mitgewirkt um das in der Naturschutzpraxis unverzichtbar gewordene Instrument der Roten Listen dem derzeitigen Kenntnisstand anzupassen und weiterzuentwickeln. Für einige Tiergruppen konnten erstmals Rote Listen erarbeitet werden. 

Die aktuellen Roten Listen für Bayern finden Sie auf der Seite des Bayerischen Landesamts für Umwelt. 

Allgemeine Informationen und Veröffentlichungen neuer Roter Listen finden Sie auch auf der Seite des Naturschutzbundes Deutschland e.V.